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Hausordnung (Stand 2013)

Hier wie auf der SV-Sitzung versprochen der Text  der neuen Hausordnung für die Stellungnahme der Schülervertretung. Wendet Euch bitte mit den Veränderungsvorschlägen direkt an die SV oder meldet euch an und schreibt einen Kommentar.
 
 

Hausordnung für das Thomas-Morus-Gymnasium Daun
 
 
Wo Menschen ihr Zusammenleben sinnvoll gestalten wollen, kommen sie ohne bestimmte Vereinbarungen nicht aus. Sinn dieser Hausordnung ist es, das Miteinander in unserer Schule zu regeln und die Sicherheit und Unversehrtheit des Einzelnen zu gewährleisten.
Sie stellt somit eine sinnvolle Ergänzung der gültigen Schulordnung dar.
 
1.    Allgemeine Verhaltensregeln

 
Die Schüler und Schülerinnen zeigen im täglichen  Umgang gegenseitige Achtung und Toleranz. Sie sind angehalten, allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft höflich zu begegnen, keine verbale oder physische Gewalt anzuwenden und sich gegenseitig zu respektieren.
Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen grundsätzlich untersagt, ebenso der Genuss von  Alkohol und Drogen aller Art. Das Mitbringen und Benutzen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Jeder am Schulleben Beteiligte ist für die Sauberkeit des Geländes, den Schutz der Grünanlagen sowie einen sparsamen Einsatz von Energieverbrauchern (Licht, Heizung) mit verantwortlich. Auch dann, wenn jemand nicht Verursacher von Verunreinigungen ist, ist er angehalten, sich an der Beseitigung der Missstände zu beteiligen.
Das Schulmobiliar ist pfleglich zu behandeln und darf weder beschrieben noch beklebt oder anderweitig beschädigt werden. Insbesondere darf technische Ausstattung ohne Erlaubnis einer Lehrperson nicht benutzt werden. Eltern haften im Schadensfall für ihre minderjährigen Kinder.
Bei der Benutzung der Toiletten ist auf Reinhaltung und Vermeidung von Beschädigung im Interesse aller besonders zu achten. Missstände sind umgehend im Sekretariat zu melden. 
Um Unfälle und Störungen zu vermeiden, sind Laufen, Lärmen und Ballspielen im Gebäude nicht erlaubt. Die Benutzung von Skateboards, Rollschuhen o. ä. ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet.
Vollständiges Öffnen der Fenster ist nur in Anwesenheit eines Lehrers erlaubt. Schüler und Schülerinnen dürfen nicht auf den Fensterbänken sitzen, knien oder stehen. Aus Sicherheitsgründen ist es nicht zulässig, sich aus den Fenstern zu lehnen oder Gegenstände herauszuwerfen.
Der Bereich des Lehrerzimmers ist für Schüler und Schülerinnen nicht zugänglich.
 
2.          Unterricht
 

2.1.   Teilnahme

Jeder Schüler und Schülerin ist zu regelmäßiger und pünktlicher Teilnahme am Unterricht und den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen verpflichtet. Versäumnisse von minderjährigen Schülern und Schülerinnen müssen von den Erziehungsberechtigten, solche von volljährigen Schülern und Schülerinnen von ihnen selbst schriftlich  entschuldigt werden. Vorab erfolgt bis 8:00 Uhr eine telefonische Krankmeldung im Sekretariat. Schüler und Schülerinnen der Sekundarstufe II führen einen Entschuldigungsbogen, in dem Fehlstunden und Entschuldigungen eingetragen und dann von der betroffenen Lehrkraft abgezeichnet werden. Entschuldigungen müssen am ersten Tag nach dem Fehlen vorgelegt werden, in der MSS in der ersten wieder besuchten Fachstunde.
Bei plötzlicher Erkrankung während der Unterrichtszeit melden sich die Schüler und Schülerinnen i. d. R. beim Fachlehrer der laufenden Unterrichtsstunde ab, Oberstufenschüler und –schülerinnen auf dem Sekretariat, eine entsprechende Entschuldigung ist nachzureichen. Im Falle des Fehlens eines Schülers oder Schülerin bei Leistungsüberprüfungen ist bei Schülern und Schülerinnen auf Verlangen der Schule ein ärztliches Attest  vorzulegen.
Beurlaubungen vom Unterricht sind unter Angabe der Gründe rechtzeitig über den Fachlehrer bzw. Fachlehrerin/Klassenlehrer bzw. Klassenlehrerin/Stammkursleiter bzw. Stammkursleiterin/Schulleiter zu beantragen. (siehe auch  ÜSchO § 38)

2.2.                    Vor Unterrichtsbeginn
 
Die Schüler und Schülerinnen können ab 7:10 Uhr das Schulgebäude betreten und sich in der Eingangshalle und den zugelassenen Fluren aufhalten. Ab 7:25 Uhr werden die Klassenräume geöffnet.
  
2.3.    Unterrichtszeiten
 
  1. Stunde                                        07:30 – 08:15 Uhr
  2. Stunde                                        08:20 – 09:05 Uhr
                                                        große Pause
  3. Stunde                                        09:20 – 10:05 Uhr
  4. Stunde                                        10:10 – 10:55 Uhr
                                                        große Pause
  5. Stunde                                        11:05 – 11:50 Uhr
  6. Stunde (bzw. Mittagspause)        11:55 – 12:40 Uhr
  7. Stunde (bzw. Mittagspause)        12:45 – 13:30 Uhr
  8. Stunde                                        13:35 – 14:20 Uhr
  9. Stunde                                        14:20 – 15:05 Uhr
10. Stunde                                        15:10 – 15:55 Uhr
11. Stunde                                        15:55 – 16:40 Uhr
 
Für GTS-Klassen können abweichende Zeiten festgelegt werden.

 
2.4.   Unterrichtsablauf
 
Die jeweils eingesetzten Lehrer und Lehrerinnen sind für den ordnungsgemäßen Ablauf des Unterrichts sowie der Lernzeiten verantwortlich.
Die Schüler und Schülerinnen sind zu aktiver, konzentrierter Mitarbeit verpflichtet. Kaugummi kauen und Essen ist während des Unterrichts nicht statthaft.
Nur in Ausnahmefällen darf einzelnen Schülern und Schülerinnen das kurzzeitige Verlassen des Unterrichts gestattet werden. Der Lehrer/die Lehrerin beendet die Schulstunde nach Maßgabe der Unterrichtszeiten.
Ist die Lehrperson einer Unterrichtsstunde nach 5 Minuten nicht zum Unterricht erschienen, so informiert der Klassen- bzw. Kurssprecher bzw. Klassen- oder Kurssprecherin das Sekretariat.
 
2.5.  Pausenregelung
 
        Kleine Pausen
Die kleinen Pausen dienen dazu, erforderliche Raumwechsel vorzunehmen und bieten die Gelegenheit, die Toiletten aufzusuchen. Ansonsten verbleiben die Schüler und Schülerinnen in ihren Klassenräumen.
     
        Große Pausen
Die großen Pausen dienen der Regeneration und Erholung. Dazu begeben sich alle Schüler und Schülerinnen unverzüglich auf den Pausenhof. Bei Regen oder Schneefall stehen die Eingangshalle des Hauptgebäudes, der gesamte Erdgeschossbereich und der Treppenhausbereich im 1. Stock zur Verfügung. Die Lehrer bzw. Lehrerinnen verlassen als letzte die Klassenräume und schließen diese ab. Sie achten darauf, dass auch die Flure von den Schülern und Schülerinnen verlassen werden.
Die Schüler und Schülerinnen der Oberstufe können sich in den großen Pausen wie auch in den Freistunden im MSS-Raum aufhalten. Hierfür gilt eine gesonderte Nutzungsordnung.
Schülersprechzeiten am Lehrerzimmer werden auf die zweite große Pause beschränkt.

 

        Pausengestaltung
Als Aufenthaltsmöglichkeit während der großen Pausen stehen der Schulhof und die Wege im Schulgarten zur Verfügung. Spiele, die eine erhöhte Verletzungsgefahr in sich bergen, werden nicht geduldet. Dies gilt insbesondere für das Werfen von Schneebällen.
 
2.6.    Unterrichtsende
 
Die Schüler und Schülerinnen stellen bei Unterrichtsende die Stühle hoch, schließen die Fenster und hinterlassen den Raum in einem ordentlichen Zustand. Die Lehrperson der letzten Unterrichtsstunde kontrolliert den ordnungsgemäßen Zustand des Klassenraums, fährt den Sonnenschutz  hoch und verschließt den Raum. Alle Schüler und Schülerinnen verlassen nach Unterrichtsende das Schulgelände. Mit dem Verlassen des Schulgeländes wird endgültig der Heimweg angetreten, so dass eine Rückkehr zur Schule ohne besonderen Grund zum Wegfall des Versicherungsschutzes führt.

 
3.    Freistunden
 
Die Schüler und Schülerinnen der Unter- und Mittelstufe halten sich in Freistunden in den dafür zugewiesenen Räumen auf. Das Verlassen des Schulgeländes ist ihnen während der Unterrichtszeiten ohne besondere Erlaubnis grundsätzlich nicht gestattet.
In der Mittagspause halten sich die Ganztagsschüler und -schülerinnen in den jeweiligen Klassen- bzw. Aufenthaltsräumen unter Einhaltung der Raumordnung (Spielraum oder Stillzone) oder auf dem Schulhof oder im Schulgarten auf. Es gelten die Regelungen der Pausengestaltung (2.5.).
 
 
4.  Gegenstände
 
4.1           Wertgegenstände
 
Für den Verlust von Geld, Wertgegenständen und sonstigem Privateigentum wie auch für deren Beschädigung kann die Schule keine Haftung übernehmen. Daher sollte eine Mitnahme möglichst vermieden werden. In besonderen Fällen können Geld und Wertgegenstände im Sekretariat hinterlegt werden.
 
4.2.        Schultaschen
 
Schultaschen oder Sportbeutel sind während der Unterrichtszeit im Klassenraum aufzubewahren und keinesfalls in den Gängen zu deponieren. Dies gilt auch für die Zeit nach Unterrichtsschluss. Die Schule ist ansonsten berechtigt, diese Gegenstände andernorts verwahren zu lassen, auch wenn sie dann nicht mehr direkt verfügbar sind.
Es besteht die Möglichkeit eines der Schließfächer im Eingangsbereich gegen einen geringen Mietpreis anzumieten.
Die Schule haftet nicht für Beschädigung von Garderobe oder Schülereigentum.
Der zentrale Aufbewahrungsort für Fundsachen ist die Hausmeisterloge.

4.3           Mobiltelefone und Medien
 
Mobiltelefone dürfen auf dem Schulgelände nicht benutzt werden und müssen ausgeschaltet sein. Medien wie MP3-Player oder Ähnliches dürfen nur in Freistunden in den entsprechenden Aufenthaltszonen benutzt werden, wenn dabei andere Schüler und Schülerinnen nicht gestört werden. Bei Zuwiderhandlungen sind die Lehrpersonen angehalten, diese Geräte zu konfiszieren und im Sekretariat zu deponieren. Dort können sie nach angemessener Wartezeit wieder abgeholt werden.
Bild-, Film- und Tonaufzeichnungen von Menschen ohne deren Einwilligung sind verboten.
Alle Schüler und Schülerinnen sind verpflichtet, vor Klassen- und Kursarbeiten ihre Handys u. ä. abzugeben.
 
 
5.   Schulfremde Personen
 
Grundsätzlich dürfen sich auf dem Schulgelände nur Mitglieder der Schulgemeinschaft  sowie Mitarbeiter und Zulieferer aufhalten. Zum Zwecke der Wahrnehmung ihrer Dienstpflichten dürfen auch Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden, des Schulträgers oder anderer Schulen das Schulgelände betreten. Andere schulfremde Personen sind nicht berechtigt, ohne Erlaubnis der Schulleitung auf dem  Gelände anwesend zu sein.
Sollten unbefugte Personen bemerkt werden, so ist eine Mitteilung an das Sekretariat geboten. Es ist besonders darauf zu achten, dass Schüler und Schülerinnen der Nachbarschulen nicht durch die Gebäude gehen.
 
 
6.   Parken und Fahrzeuge
 
Das Befahren des Schulgeländes mit Fahrzeugen jeder Art außerhalb der ausgewiesenen Parkplätze ist i. A. verboten. Ausnahmen regelt die Schulleitung.
Die PKW-Parkplätze vor dem Haupteingang (Michel-Reineke-Straße) sind nur für Personal, Besucher und Lieferanten freigegeben.  Die Nutzung freier Plätze auf dem Parkplatzteil parallel zum Hauptgebäude ab der 7. Stunde durch Schüler und Schülerinnen wird geduldet.
Fahrräder können unter der Überdachung vor dem Haupteingang in die Fahrradständer eingestellt werden, für motorisierte Zweiräder ist der befestigte Platz neben der Fahnenstange zur Grundstücksgrenze hin vorgesehen.
Die Schule übernimmt für Schäden an abgestellten Fahrzeugen keinerlei Haftung.
 
 
7.      Verhalten bei Unfällen und Gefahr
 
Jeder Unfall während der Unterrichtszeit oder bei anderen Schulveranstaltungen ist unverzüglich dem aufsichtführenden Lehrer bzw. dem Sekretariat zu melden.
Bei Brandalarm oder Bedrohungen anderer Art gelten besondere Regelungen.